Freitag, 18. Oktober 2019

Eintragung einer Abstandsflächenbaulast auf der Zuwegung

Da unser Haus den notwendigen Abstand zur Grundstücksgrenze auf der Seite der Zuwegung nicht einhält, war ich heute beim Bauaufsichtsamt wegen der Eintragung einer Abstandsflächenbaulast auf der Zuwegung. Diese muss dann von allen Eigentümern unterschrieben werden, D.h. wir und die 2 Nachbarfamilien die ebenfalls Eigentümer der Zuwegung sind.

Interessant war es auch unsere Bearbeiterin im Bauaufsichtsamt kennen zulernen. In Ihrem Doppelbüro sind Berge an Papierunterlagen aufgetürmt. Das Bauamt in Dresden ist bei der Digitalisierung noch nicht wirklich weit...

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