Das Baugelände wurde mittels Kampfmitteldokumentation auf eine mögliche Kampfmittelbelastung überprüft. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass bei der Bauausführung Kampfmittel gefunden werden können. Damit ist die Kampfmittelsuche als Maßnahme der Gefahrenabwehr nicht erforderlich.Der "Kostenbescheid wird nachgereicht". Wir sind gespannt...
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