Freitag, 22. März 2019

Kaufpreisfälligkeit für das Grundstück

Heute kam der Brief vom Notar, dass alle Vorraussetzungen für den Grundstückkauf erfüllt sind:
- Die Stadt Dresden will Ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben
- Eintragungsbekanntmachung des Grundbuchamtes liegt vor

Also haben wir jetzt die Aufforderungen zur Kaufpreiszahlung erhalten. Den entsprechenden Auftrag werden wir unserer Bank weiterleiten und natürlich die IBAN 5 mal kontrollieren :-)

Sobald alle 3 Parteien Ihren Teil des Kaufpreises gezahlt haben, sind wir dann wirklich Besitzer des Grundstückes.

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