Samstag, 7. März 2020

Genehmigungen für die Erdwärmebohrung

Wir wollen unser neues Haus über eine Erdwärmepumpe heizen, d.h. wir lassen ein tiefes Loch bohren und in dieses wird ein U-Rohr mit einem Solegemisch eingeführt. Die benötigte Tiefe von 110m wurde individuell für unser Haus berechnet. Das Ganze funktioniert dann wie ein Kühlschrank. Es wird der Erde Wärme entzogen und im Haus abgegeben.

Weitere Details:
http://www.heizkoerper-wissen.de/wie-funktioniert-eine-sole-wasser-waermepumpe/
https://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/waermepumpe/funktionsweise.html

Man benötigt hierfür:
  1. Bergbaugenehmigung vom Sächsischen Oberbergamt in Freiberg. Im Amtsdeutsch heißt das "Bestätigung des Einganges der Anzeige zum Abteufen einer Bohrung zum Einbau einer Erdwärmesonde"
  2. Befristeten Einleitgenehmigung von Wasser von der Stadtentwässerung Dresden, da bei der Bohrung Grundwasser austreten könnte 
  3. Bohrlochversicherung - https://geothermic.dr-hoertkorn.de/geothermie/haeufige-fragen.html#c850
Unsere Erdwärmepumpe ist eine Vitocal 222-G BWT 221.B06 mit 5,76 kW Nenn-Wärmeleistung und einem Speicher von 220 L + 46 L Pufferspeicher. Diese wird vom Bundesamt für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) gefördert und auch nur deswegen rechnet sich für uns Erdwärme, da allein die Bohrung etwa 10.000€ kostet. Die staatliche Förderung beträgt insgesamt 5.000€ (Zuschuss Innovationsförderung 4.500€ und Lastmanagement 500€). Die Förderung haben wir bereits 2019 beantragt und diese wurde auch bereits bewilligt.

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