Donnerstag, 19. September 2019

Wir sind offizieller Eigentümer des Grundstückes!

Brief vom Notar:
"in obiger Angelegenheit darf ich ich Sie höflichst davon in Kenntnis setzen, dass der grundbuchmäßige Vollzug des Eigentumswechsels auf Sie und die anderen Teilflächenerwerber erfolgt ist."

Nachdem wir Anfang März den Kaufvertrag unterschrieben haben... Wir sind nun doch endlich auch offizieller Eigentümer des Grundstückes, d.h. im Grundbuch eingetragen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen