Freitag, 7. Juni 2019

Nachbarwiderspruch gegen unseren Bauvorbescheid (Teil 4)

Der Rechtsanwalt des Nachbars hat nochmals eine Fristverlängerung unter fadenscheinigen und falschen Begründungen bis Ende Juni beantragt. Konkret ist "es ihm nicht möglich, anhand der Pläne in der Bauakte die Gebäudehöhen zu ermitteln". Desweiteren meint der Anwalt doch glatt das "gegenüber dem Antragsteller des Bauvorhabens einen gemeinsamen Ortstermin vorgeschlagen haben". Obwohl ich der Antragsteller bin, habe ich keine Kenntnis von diesem Vorhaben oder das die Höhen unklar sind. Hier will uns wohl jemand hinhalten?!

Ich habe direkt den verantwortlichen Bearbeiter beim Bauamt kontaktiert. Er hat die von mir gelieferten Gelände- und Bauhöhen weitergeleitet und eine Fristverlängerung bis 30. Juni gegeben mit dem Hinweis, dass danach eine Begründung vorliegen muss, weil er es dann der Landesdirektion übergibt. Problem ist, dass auch die Landesdirektion überarbeitet ist und es Monate dauern kann bis diese die Ablehnung verschicken und auch auf diese kann man Widerspruch einlegen. Fazit: Solange der Nachbar den Widerspruch aufrecht erhält, geht das Spiel weiter. Da diese Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben, sollten wir das etwas lockerer sehen.

Selbst der Bearbeiter beim Bauamt kann das alles nicht nachvollziehen. Immerhin geht es um einen Bauvorbescheid mit geringer Bindungswirkung (Geländehöhen waren auch nicht enthalten). Er meinte, dass der Anwalt "seinen Mandanten diesbezüglich beraten soll". Er hat auch dem Anwalt schon gesagt, das dieses Vorhaben aus seiner Sicht nicht kompliziert ist und sieht es auch als Hinhaltetaktik, "wahrscheinlich haben die sich das noch gar nicht angesehen und der Anwalt soll einfach fortlaufend den Widerspruch verlängern". Leider kann er nicht wirklich etwas dagegen unternehmen.

Eine endlose Story...

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